Pflegeservice Bayern
Ein Beratungsangebot der
gesetzlichen Pflegekassen in Bayern

Lesezeit: 1 Minute 

Was ist ein Pflegegrad?

Wann ist jemand pflegebedürftig und wie bekommt man eigentlich einen Pflegegrad? Die Antworten finden Sie hier.

Der gesundheitliche Zustand eines Angehörigen verschlechtert sich plötzlich? Oder Ihr Angehöriger benötigt nach langjähriger zunehmender Hilfebedürftigkeit Unterstützung, um alltägliche Besorgungen zu erledigen? Dann können Sie prüfen lassen, ob – im Sinne der gesetzlichen Vorgaben – eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

 

Wobei wird Hilfe benötigt?

Der Hilfebedarf bezieht sich zum Beispiel auf das Aufstehen aus dem Bett, notwendige Begleitung beim Gehen, Unterstützung der Einnahme von Medikamenten, aber auch auf die alltägliche Körperhygiene wie Haare waschen, Duschen, etc.

Um genau bestimmen zu können, wieviel Unterstützung eine Person im Alltag benötigt, findet eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung statt.

Ein Pflegegrad ist ein gesetzlich festgelegter Messwert zur Ermittlung der Schwere der Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit und der körperlichen und geistigen Fähigkeiten.

Es gibt fünf Pflegegrade. Sie führen zur Berechtigung, Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, um die Pflege zu Hause oder in einer vollstationären Einrichtung zu unterstützen.

 

Pflegegrad beantragen

Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse. Die Pflegekasse ist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung wird Ihnen von Ihrer Pflegeversicherung zugeschickt. Den Antrag füllen Sie aus und schicken diesen an Ihre Pflegekasse zurück. Die Pflegekasse leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst weiter. Der Medizinische Dienst wird sich bzgl. eines Termins für eine Begutachtung mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei der Begutachtung wird Ihr Hilfebedarf anhand der Kriterien der Pflegebedürftigkeit festgestellt.

Anschließend erhalten Sie einen Bescheid der Pflegekasse, der Auskunft darüber gibt, ob Sie in einen Pflegegrad gruppiert wurden und wenn ja, in welchen Grad.

 

Wir helfen Ihnen

Haben Sie Fragen zum Begriff der Pflegebedürftigkeit oder zu den Einstufungskriterien? Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung? Oder Sie möchten wissen, wie Sie sich auf das Gespräch mit dem Medizinischen Dienst vorbereiten können?

 

Wir, der Pflegeservice Bayern, unterstützen Sie gerne. Wir beantworten auch all Ihre individuellen Fragen zur Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst und zu Ihrer Pflegesituation.



(24.02.2021) Pflegeservice-Bayern

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